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Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Gustav Fischer- Chemnitz

Mit allen Aufträgen ist die Anerkennung der nachstehenden Bedingungen des Verkäufers verbunden. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen vom Verkäufer vereinbart werden, werden sämtliche Aufträge und Abschlüsse nur zu den Bedingungen des Verkäufers angenommen. Generell wird keine Auftragsbestätigung erteilt. Ein Vertrag tritt mit der Auftragserteilung in Kraft, zur Auftragserteilung ist keine besondere Form vorgeschrieben.

1. Allgemeines

Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere Verkäufe. Einkaufs- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zu Grunde gelegt werden und wir ihren Inhalt nicht ausdrücklich widersprechen. Auch in der Erfüllung der Leistung durch uns liegt keine stillschweigende Anerkennung abweichender Bedingungen vor. Anderseits gilt im Zweifel spätestens die Annahme der gelieferten Ware als Anerkennung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen. Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Lieferung

Lieferfristen gelten nur annähernd, soweit nichts ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Teillieferungen sind möglich.Sie stehen unter dem Vorbehalt unserer Liefermöglichkeiten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Auftragseingang und gilt als eingehalten, wenn wir bis zum Ablauf unsere Versandbereitschaft erklärt haben. Nach Ablauf der Lieferfrist beginnt eine Nachlieferungsfrist von der selben Dauer, diese sollte aber 15 Arbeitstage nicht überschreiten. Die Annahme der bestellten Ware ist eine Hauptpflicht des Käufers. Lehnt der Käufer die Annahme ab oder unterläßt er die Annahme, so befindet er sich im Verzug. Wird erneut versucht anzuliefern und schlägt das wiederum fehl, behalten wir uns das recht vor die Transportkosten als Schadensersatz zu verlangen. Ist die Ware nicht mehr verfügbar, sind wir nicht zu Ersatz verpflichtet. Die Beweislast für mangelhafte Ausführung von Lieferungen liegt beim Kunden.

3. Zahlungen

Die von uns angegebenen Preise sind Netto- Preise,- zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Soweit nicht anders ausgewisen sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Gerät der Kunde mit der Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen sofort fällig. Wird eine Kreditbewilligung ganz oder nur teilweise widerrufen, oder treten sonstige Umstände ein, die seine Kreditwürdigkeit mindern sind ebenfalls sofort alle Zahlungsverpflichtigungen fällig. Unter Voraussetzung der vorgenannten Bedingungen können wir weitere Lieferungen verweigern oder von einer Vorauszahlung abhängig machen.

4. Eigentumsvorbehalt

Unsere Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Waren oder deren Erlöse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer darf die Erzeugnisse im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern. Im Einzelhandel bedeutet das nur dann, wenn die Rechnung zum Fälligkeitstermin mit Sicherheit bezahlt werden kann. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, besonders bei Zahlungsverzug oder beim Eintritt von Umständen, die eine Einhaltung seiner Verpflichtungen gefährden, endet sein Besitzrecht an den Vorbehaltserzeugnissen, sowie seine Rechte zum Einzug der Forderungen aus dem Weiterverkauf. Wir sind berechtigt, unter Ausschluß aller Einwendungen die sofortige Herausgabe der Vorbehaltserzeugnisse zu verlangen und diese in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zwecke sind wir und unsere beauftragten berechtigt, die Geschäftsräume des Käufers zu betreten.

5. Gewährleistung

Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften so liefern wir nach unserer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers oder bessern nach. Schlägt die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehl, so kann er Käufer die Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Lieferungen von uns beim Empfang auf Mängelfreiheit und Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen und evtl.. Beanstandungen innerhalb von sieben Tagen nach Empfang der Lieferung schriftlich bei uns anzuzeigen.

6. Schlussbestimmung

Ergänzend kommen neben diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie, neuester Stand, zur Anwendung.

 

 

 

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